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Bauherrenschutz Presseinformation

VPB präsentiert: Bauherren-Leitfaden zum barrierefreien Bauen.

BERLIN – In Deutschland leben rund 6,6 Millionen Menschen mit Handicap. Manche Menschen sind von Geburt an behindert, viele sind erst im Alter oder nach einem Unfall auf den Rollstuhl oder andere Hilfsmittel angewiesen. Behinderungen können jeden treffen, jeden Tag. "Deshalb setzt sich der Verband Privater Bauherren dafür ein, nicht nur bei öffentlichen Bauten, sondern auch bei privaten Ein- und Zweifamilienhäusern eine behindertengerechte und barrierefreie Planung vorauszudenken", erklärt Erich Herf, Vorsitzender des Verbandes Privater Bauherren (VPB).

Dazu hat der VPB nun die Broschüre "Vorbauen: Barrierefrei" herausgegeben. "Es ist der erste Leitfaden seiner Art", erläutert Verbraucherschützer Herf, "und speziell als Ratgeber für private Bauherren konzipiert." Bereits in der Planung können viele Erleichterungen für den Fall der Fälle vorgesehen werden, oft ohne die Baukosten zu erhöhen. Stufenlose Eingänge, breite Türöffnungen, große Bäder, ausreichend Bewegungsflächen vor allen Türen und ein zum Schlafraum umfunktionierbares Wohnzimmer sollen in Zukunft in jedem Rohbau im Erdgeschoss selbstverständlich werden.

Barrierefreies Planen betrifft in erster Linie junge Bauherren - sie sind die zukünftige Senioren-Generation. Nach den Prognosen der Statistiker wird der An-teil der über 60-Jährigen von heute 20 Prozent auf 36 Prozent im Jahr 2030 steigen. "Wenn junge Bauherren ihr eigenes Haus barrierefrei planen und für eventuelle Behinderungen vorbereiten", so Bauherrenberater Herf, "dann müssen sie im Alter, nach Unfall oder Krankheit nicht umziehen, sondern können in ihrer vertrauten Umgebung bleiben."

Die Broschüre "Vorbauen: Barrierefrei" kostet fünf Euro Schutzgebühr und kann bezogen werden über den Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin – gegen Einsendung von fünf Euro in Briefmarken und eines adressierten, frankierten DIN-A4-Rückumschlags.

Barrierefreies Bauen und das Bauen für Menschen mit Behinderungen gehören zu den jüngeren Herausforderungen der Architekten. Erst Anfang der 1990er Jahre legte der Gesetzgeber Planungskriterien für barrierefreies und behindertengerechtes Bauen fest. Für den Miet- und den genossenschaftlichen Wohnungsbau gelten genaue Vorschriften. Seit Mitte der 1990er Jahre schreiben viele Landesbauordnungen barrierefreies Planen auch im privaten Bereich vor - allerdings sind die Vorschriften bislang auf Häuser mit mehr als zwei Wohnungen beschränkt.

Nach wie vor gibt es in den Bauordnungen keine Hilfen für den privaten Bauherren, der für sich und seine Familie ein Wohnhaus baut und darin auch im Alter wohnen bleiben möchte. Dabei herrscht gerade in diesem Bereich Aufklärungs- und Handlungsbedarf, Der VPB schließt mit seiner Broschüre "Vorbauen: Barrierefrei" diese Lücke.


Weitere Informationen beim Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.bauherren-verband.de.


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